Bus-AGB
AGBs der EM Result, Neumeier, Graf GbR - im folgenden EM Result genannt -
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit Ihrer Anmeldung/Bestellung bieten Sie EM Result den Abschluss
eines Kauf- bzw. Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
b) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch EM Result zustande. über
die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir
Sie durch übersendung einer Bestell-/Reisebestätigung, falls sie Ihnen
nicht sofort ausgehändigt wird. Diese ist zu prüfen, sollte sie
fehlerhaft sein, ist dies sofort zu melden und richtig zu stellen.
c) Andere Buchungsstellen treten als Vermittler auf, die Ihre
Reiseanmeldung entgegennehmen.
2. Bezahlung
a) Bei Vertragsabschluss hat der Kunde den Reisepreis in voller Höhe
innerhalb 5 Tagen zu entrichten, ohne dass es einer nochmaligen
Zahlungsaufforderung bedarf. Die Zahlung muss spätestens 5 Tage vor
Veranstaltungs-/Reisebeginn bei EM Result eingegangen sein.
b) Die Aushändigung der Reisezahlungsbestätigung erfolgt unverzüglich
nach Eingang der Zahlung des gesamten Reisepreises durch Zusendung.
Wählt der Kunde die Zusendung der Reiseunterlagen, so haftet
EM Result nur für deren rechtzeitigen Zugang beim Kunden, wenn die
gesamten Reisekosten spätestens 10 Tage vor Reisebeginn bei
EM Result eingegangen bzw. gutgeschrieben oder im
Lastschriftverfahren abgebucht worden sind. Bucht der Kunde
kurzfristig bzw. gehen seine Zahlungen höchstens sieben Tage vor
Reiseantritt ein, übernimmt der Kunde die dann notwendigen Kosten für
eine Eilzustellung der Reiseunterlagen. In einigen Fällen gilt die
Einzahlungsquittung als Reiseticket, es werden dann keine
Reiseunterlagen mehr versandt, in diesem Falle wird der Kunde im Falle
des negativen Zahlungseingang informiert.
c) Zahlt der Kunde nicht, ist EM Result nicht zur Aushändigung der
Reiseunterlagen verpflichtet EM Result kann für diesen Fall dem
Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Verläuft diese ergebnislos,
kann EM Result vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Die Rücktrittsentgelte sind sofort
fällig.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Empfang
umgehend auf ihre Richtigkeit (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) hin
zu überprüfen; falsche Angaben sind sofort gegenüber EM Result zu
berichtigen.
3. Leistungen
a) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung
zugrunde liegenden Angebot, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben der Reisebestätigung. Bei Busreisen besteht aufgrund des
außergewöhnlichen Preis-/Leistungsverhältnis bei Ausfall von
Leistungen oder veränderten Buskategorien kein Minderungsanspruch.
b) Änderungen und Nebenabreden sind von EM Result schriftlich zu
bestätigen.
c) Fungiert EM Result als Reisevermittler, so gelten die AGB's des
jeweiligen Veranstalters. EM Result ist hier nur als Vermittler
tätig und haftet in keinerlei Weise für nichterbrachte Leistungen,
Mehrkosten, Ausfälle und dergleichen. Bei im Rahmen eines Angebotes
vermittelten Eintrittskarten haftet EM Result ebenso nicht für die
Durchführung dieser Veranstaltung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die änderungen oder
Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Kündigt
EM Result dem Kunden nach Vertragsabschluß
Preisänderungen an, die den Reisepreis um mehr als 5% erhöhen, so ist
der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag
zurückzutreten. Seine Anzahlung wird unverzüglich erstattet. Bei
Busreisen besteht aufgrund des außergewöhnlichen
Preis-/Leistungsverhältnis bei Ausfall von Leistungen oder veränderten
Buskategorien kein Minderungsanspruch.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten
oder vor Eingang der Reisebestätigung seine Anmeldung widerrufen. Für
diesen Fall hat EM Result nach Bearbeitung der Buchung Anspruch auf
eine angemessene Entschädigung. Bei Rücktritt von der Reise wird
erhoben:
1. bei einem Widerruf oder Rücktritt bis zu 10 Tagen vor Reisebeginn
15% vom Reisepreis, mindestens jedoch 10,- €
2. bei Widerruf oder Rücktritt ab 9. bis 5. Tag vor Reisebeginn 50%
vom Reisepreis, mindestens jedoch 10,- €
3. bei Widerruf oder Rücktritt ab 4.Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn
75% vom Reisepreis
4. bei Widerruf oder Rücktritt ab 48 Stunden vor Reisebeginn oder
Nichtantritt der Reise 100% vom Reisepreis.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
b) Vom Kunden reservierte Eintrittskarten für Fremdveranstaltungen
sind voll zu bezahlen, sofern EM Result diese nicht mehr
weiterverkaufen konnte.
c) Bis zum 2. Tag vor Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass
anstelle seiner Person ein Dritter an der Reise teilnimmt.
EM Result kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. EM Result kann dem Kunden die durch die Teilnahme
eines Dritten entstehenden Mehrkosten berechnen. Der Kunde und der
Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
d) Nimmt der Reisende Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, wird sich EM Result
ggf. um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei unseren
Leistungsträgern (Hotels usw.) bemühen, es sei denn, es handelt sich
um unerhebliche Leistungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht
jedoch nicht.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reisveranstalter
a) EM Result kann vor Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise oder andere Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung von uns
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags gerechtfertigt ist.
EM Result steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu. Es können
keine Schadensersatzansprüche gegen EM Result oder evtl. anfallende
Kosten für eine anderweitige Rückfahrt geltend gemacht werden.
2. bis 5 Tage vor Reiseantritt, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die auf der
Internetseite bekannt gegeben wird, nicht erreicht wird
Die Mindestteilnehmerzahl liegt grundsätzlich bei 25 Personen, wenn bei
der Reisebeschreibung nicht anders angegeben ist. In diesem Fall ist
EM Result verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Dem
Kunden wird der eingezahlte Reisepreis umgehend erstattet. Für daraus
notwendig werdende Stornierungen von nicht über EM Result gebuchte
Hotels oder Veranstaltungen, bzw. Mehrkosten für anderweitige Anreise
kommt EM Result nicht auf. Weiterhin kann bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl der Abfahrtsort auf die nächste Stadt gelegt
werden, dabei entstandene zusätzliche Kosten wie Taxi, Zugfahrt,
Spritgeld usw. werden nicht von EM Result übernommen.
3. EM Result behält sich vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls
dies aus Gründen, die EM Result und ihre Leistungsträger nicht
beeinflussen können, erforderlich ist, z.B. Wintersportfahrten bei
Schneemangel, in Fällen höherer Gewalt, nicht vorhersehbare Umstände
wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, Terrorwarnungen u.a.. Der Ausfall
wird unverzüglich bei der Buchungsstelle bekannt gemacht.
7. Gewährleistung und Haftung
a) EM Result haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten
Gewährleistung dafür, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist
und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. EM Result bittet
jeden Teilnehmer in seinem eigenen Interesse, etwaige Beanstandungen
unverzüglich seinem Reiseleiter bzw. Busfahrer vorzutragen. Ansprüche
hat der Reisende spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der
Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
b) EM Result haftet als Reiseveranstalter für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen
c) Die Haftung von EM Result als Veranstalter ist für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des 3-fachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch EM Result herbeigeführt wird
oder soweit EM Result für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
d) Gelten für eine von dem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann auch EM Result
sich gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
e) Bei Fahrten mit angemieteten Busunternehmen gelten die Bedingungen
des jeweiligen Beförderungsunternehmen, die auf Wunsch zugänglich
gemacht werden. EM Result haftet daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine eventuelle Haftung richtet sich hier nach
den Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Unternehmens.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
a) Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften hervorgehen,
gehen zu seinen Lasten. Ebenso hat der Reisende sich über änderung
aller Vorschriften im Zeitraum nach der Buchung bis hin zum Reisebeginn
selbst zu informieren.
9. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Spalt, Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Schwabach.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet in keinen Falle die
Unwirksamkeit des kompletten Reisevertrages im übrigen. Dies gilt
ebenso für die vorliegenden Reisebedingungen.
11. Sonstiges
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Für Druckfehler
übernimmt EM Result keine Haftung.
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